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   LG Heidelberg, 16.03.2016 - 5 O 187/12   

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https://dejure.org/2016,45980
LG Heidelberg, 16.03.2016 - 5 O 187/12 (https://dejure.org/2016,45980)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 16.03.2016 - 5 O 187/12 (https://dejure.org/2016,45980)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 16. März 2016 - 5 O 187/12 (https://dejure.org/2016,45980)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Krankentagegeldversicherung - Nachweis der Arbeitsunfähigkeit - Obliegenheitsverletzung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 1 Abs 3 VVGEG vom 23.11.2007, § 28 Abs 2 S 2 VVG, § 4 Abs 7 MB/KT 2009, § 9 Abs 1 MB/KT 2009, § 9 Abs 2 MB/KT 2009
    Krankentagegeldversicherung: Geltendmachung von Obliegenheitsverletzungen bei fehlender Einbeziehung neuer Musterbedingungen in den Versicherungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10

    Unterbliebene Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das VVG 2008

    Auszug aus LG Heidelberg, 16.03.2016 - 5 O 187/12
    Die Abweichung von der halbzwingenden Vorschrift des § 28 Abs. 2 S. 2 VVG zum Nachteil des Versicherungsnehmers stellt eine unangemessene Benachteiligung dar (vgl. BGH, NJW 1995, 270 [unter I 3c bb]; NJW 2012, 217), da die Leistungsfreiheit des Versicherers bei lediglich grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung mit wesentlichen Grundgedanken des § 28 Abs. 2 S. 2 VVG nicht zu vereinbaren ist.

    Eine Korrektur der gesetzlichen Unwirksamkeitsfolge ist nicht vorzunehmen (vgl. BGH NJW 2012, 217 m.w.N.).

    Das Gesetzgebungsverfahren belegt, dass der Gesetzgeber die Schließung von Vertragslücken, die durch die Anwendung der Regelungen des VVG 2008 entstehen, allein durch eine Wahrnehmung der Anpassungsoption des Art. 1 Abs. 3 EGVVG seitens des Versicherers zulassen wollte, um die erforderliche Transparenz des vertraglichen Regelwerkes zu gewährleisten (vgl. BGH NJW 2012, 217 m.w.N.).

    Grundsätzlich ist sie bei Unwirksamkeit einer Klausel in einem vorformulierten Vertrag möglich, wenn dispositive Gesetzesbestimmungen nicht zur Verfügung stehen, so dass das Regelungsgefüge eine Lücke aufweist (vgl. BGH NJW 2012, 217 m.w.N.).

    Liegen diese Voraussetzungen vor, tritt diejenige Gestaltungsmöglichkeit ein, die die Parteien bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben redlicher Weise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Klausel bekannt gewesen wäre (vgl. BGH NJW 2012, 217 m.w.N.).

    Denn das Gesetz bietet dem Versicherer zahlreiche Auffangregelungen, zu denen die Regelungen über die Gefahrerhöhung gem. §§ 23 ff. VVG, die Bestimmungen über die Herbeiführung des Versicherungsfalls nach § 81 VVG und die Obliegenheiten nach § 82 VVG gehören, die verhindern, dass das Vertragsgleichgewicht grundlegend gestört ist (vgl. BGH NJW 2012, 217 m.w.N.).

  • BGH, 22.02.2002 - V ZR 26/01

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer AGB-Klausel; Zumutbarkeit des Festhaltens am

    Auszug aus LG Heidelberg, 16.03.2016 - 5 O 187/12
    Ob eine unzumutbare Härte vorliegt, ist im Wege der Interessenabwägung zu ermitteln; zu berücksichtigen ist nicht nur die nachteilige Veränderung der Austauschbedingungen für den Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingung, sondern auch das berechtigte Interesse des anderen Teils an der Aufrechterhaltung des Vertrags (BGH, NJW-RR 2002, 1136).

    Allerdings genügt nicht schon jeder wirtschaftliche Nachteil des Verwenders, sondern es ist eine einschneidende Störung des Äquivalenzverhältnisses erforderlich, die das Festhalten am Vertrag für ihn unzumutbar macht ( BGH , NJW-RR 2002, 1136).

  • BGH, 30.06.2010 - IV ZR 163/09

    Krankentagegeldversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für Eintritt und

    Auszug aus LG Heidelberg, 16.03.2016 - 5 O 187/12
    Die Vorlage ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen reicht dafür nicht aus (vgl. BGH NJW 2010, 3657 Rn. 20; OLG Karlsruhe NJW-RR 2012, 1498, 1499; Prölss/Martin/ Voit , VVG, 29. Aufl. 2015, § 192 Rn. 197; Langheid , in: Römer/Langheid, VVG, 4. Auflage 2014, § 192 Rn. 37).
  • BGH, 16.03.1999 - VI ZR 34/98

    Darlegungs- und Beweislast bei Diagnosefehlern eines Arztes

    Auszug aus LG Heidelberg, 16.03.2016 - 5 O 187/12
    Die Einholung eines weiteren Gutachtens steht gem. § 412 ZPO grds. im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (BGH NJW 1999, 1778 (1779)).
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 5/11

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berufsunfähigkeit bei Gesundheitsgefahren

    Auszug aus LG Heidelberg, 16.03.2016 - 5 O 187/12
    Sie ist das vorübergehende Außerstandesein der versicherten Person, infolge ärztlich nachzuweisender Gesundheitsstörungen ihre bisherige oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die auf Grund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht (vgl. Beschluss v. 12.08.2013; BGH r + s 2013, 33).
  • BGH, 03.05.2000 - IV ZR 110/99

    Nachweis der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus LG Heidelberg, 16.03.2016 - 5 O 187/12
    Die Arbeitsunfähigkeit des Klägers ist durch Einholung eines ärztlichen Sachverständigengutachtens zu beweisen (vgl. BGH, VersR 2000, 841 f. - juris; Prölss/Martin/Voit, VVG, 29. Aufl. 2015, § 192, Rn. 197).
  • OLG Karlsruhe, 14.06.2012 - 9 U 139/10

    Krankentagegeldversicherung - Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei chronischer

    Auszug aus LG Heidelberg, 16.03.2016 - 5 O 187/12
    Die Vorlage ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen reicht dafür nicht aus (vgl. BGH NJW 2010, 3657 Rn. 20; OLG Karlsruhe NJW-RR 2012, 1498, 1499; Prölss/Martin/ Voit , VVG, 29. Aufl. 2015, § 192 Rn. 197; Langheid , in: Römer/Langheid, VVG, 4. Auflage 2014, § 192 Rn. 37).
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